Betriebssysteme:
Daten von Windows- & Macintosh-Betriebssystemen werden bevorzugt angenommen.
Dateinamen:
Datei-, bzw. Bild- oder Ordnerstukturen müssen eindeutig erkennbar sein. Bildfeindaten und/oder Grobdaten müssen als solche gekennzeichnet sein. Sonderzeichen und Umlauten sollten nicht in Dateinamen enthalten sein, hier sind alphanumerische Zeichen zu verwenden.
Datenübertragung und Datenträger:
Datenübergabe sollte per Datenübertragung (per E-Mail, FTP oder WeTransfer.com) oder per Datenträger (z.B. CD-ROM) erfolgen.
Programme:
Die verwendeten Programme und Programmversionen müssen, wenn es sich um offene Daten handelt, vorab mit dem Verpackung- bzw. Displayhersteller abgestimmt werden. Am weitesten verbreitet sind Programme wie z.B. Adobe Illustrator, InDesign oder QuarkXPress.
Hinweis: Bei PDF-Dateien ist der PDF-X-Standard Voraussetzung.
Druckfarben:
Um in der Produktionskette eindeutige Farben zu gewährleisten, ist der Einsatz von genormten Farbsystemen von großer Wichtigkeit, wie z.B. ISO 2846 (früher Euroskala ISO 16539, Pantone oder HKS)
Farbmuster und Prüfdrucke:
Um Skalenfarben abzustimmen sollten vorab Prüfdrucke eingesetzt werden:
Kontrollmedien:
Bei der Anlieferung von PDF-Dateien ist folgendes zu beachten:
Sonderfarben:
Liegt eine CMYK-Datei vor, müssen Farben, die sich nicht als Prozessfarben definieren lassen, als Zusatzfarbe angelegt werden und somit als zusätzliche Farbe gedruckt werden. Farben die für Stanzformen, Marken, Veredelung usw. verwendet werden, müssen als Volltonfarbe angelegt und eindeutig bezeichnet werden.
Archivierung:
Bei der Archivierung von Druckdaten, sind im Vorfeld Art und Dauer der Archivierung mit dem Verpackungshersteller abzusprechen, da durch das Ein- und Auslesen von Daten Kosten entstehen.
Datenprüfung:
Vor Übergabe der Daten müssen diese auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit geprüft werden. Anhand von Kontrollmedien werden die Daten vor der Weiterverarbeitung, auf Produzierbarkeit überprüft. Sollten die Daten fehlerhaft oder abweichend von der Druckfreigabe sein, muss der Auftraggeber kontaktiert werden.
Druckdatenausgabe (Speicherung der Druckformate "z. Bsp PDFx4"):
Die Herausgabe der Druckdaten muss rechtzeitig mit uns abgesprochen werden.
Bilder:
Halbtonbilder im 60er Raster im Maßstab 1:1 müssen eine Auflösung von 300 dpi besitzen. Die Auflösung muss bei feineren Rasterwerten erhöht werden. Um eine entsprechende Kantenglättung zu erzielen, muss beim Einscannen von Strickvorlagen eine Auflösung von min. 1.200 dpi verwendet werden. Bei Bildern werden hochaufgelöste Dateien im Format TIFF, EPS oder PSD. angelegt.
Codierung:
Enthält eine reprofähige Datei keinen Strichcode, ist ein entsprechender Platzhalter anzulegen. Dieser enthält eine Volltonfarbe mit dem Namen "Strichcode". Größe und Art des Strichcodes sind anzugeben. Ein Strichcode sollte im Maßstab 1:1 angelegt werden, dabei sollte die Linienfarbe entsprechender Spezifikation ausgewählt und in starkem Kontrast zu der Untergrundfarbe stehen. Bei druckfertigen Daten haftet der Datenhersteller für eventuelle Nachbearbeitung z.B. bei nicht lesbaren Strichcodes. (G1-Richtilinien sind einzuhalten)
Schriften:
Sämtliche Schriften sind mit dem vollständigen PostScript-Zeichensatz einzureichen. Vor der Weitergabe von Fonts ist die rechtliche Situation zu beachten. Es besteht die Möglichkeit, alle verwendeten Schriften zu vektorisieren, dies sollte allerdings nur in einem Duplikat erfolgen. Werden die Texte vektorisiert ist eine inhaltliche Bearbeitung nicht mehr möglich und programmeigene Texteffekte bleiben nicht erhalten. In diesem Fall muss wieder auf die Originaldatei zurückgegriffen werden.
Schwarz-Volltonfläche:
Mehrfarbdruck sollten Schwarz-Vollflächen mit 40% Cyan unterlegt werden.
Texteffekte:
Der Textabstand zu Schnitt und Rillung muss mindestens 3 mm betragen. Andere Veredelungsverfahren sowie Auswahl, Bearbeitung und Größe von Schriften müssen aufgrund ihrer Parameter im Vorfeld geklärt werden. Nicht vektorisierbar sind programmeigene Texteffekte wie z.B. Unterstreichungen, Umrandungen oder Schattierungen.